Spendenkonto 4 77 55  -  Sparkasse Offenburg  -  BLZ 664 500 50
Tierherberge Offenburg
Wir sind anerkannter IHK-Ausbildungsbetrieb
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Hunde - hier klicken Katzen - hier klicken Kleintiere - hier klicken Dauergäste - hier klicken Fundtiere - hier klicken

Besuchszeiten:

DI, MI, DO
14.00 - 16.00 Uhr
(Keine Besuchszeiten an Feiertagen)

Gassi gehen:

MO - FR
15.30 - 16.30 Uhr

SA, SO, Feiertag
14.00 - 16.00 Uhr

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Die Tierherberge befindet sich in privater Trägerschaft des Tierschutzvereins Offenburg - Zell a. H. e. V. und wird vollständig durch diesen finanziert. Neben den Einnahmen aus der Vermittlung uns anvertrauter Tiere, dem Tierhotel und den Leistungen der Städte und Gemeinden für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren sind wir natürlich auch auf Spenden und ehrenamtliche Hilfe angewiesen.

Wie können Sie helfen?

Geldspenden

Wenn Sie uns mit einer Spende finanziell unterstützen, stellen wir Ihnen gerne eine von der Finanzverwaltung anerkannte Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Hier ist unser Spendenkonto:

 

Sparkasse Offenburg/Ortenau
BLZ 664 500 50
Konto Nr. 4 77 55

 

 

Patenschaft

Sie können Pate für ein bestimmtes Tier, das Katzendorf oder die Tierherberge allgemein werden. Die Beitragshöhe bestimmen Sie, ebenso, ob Sie monatlich, im Quartal oder jährlich bezahlen wollen.

► Download Patenschaftsantrag

 

 

Mitgliedschaft

Sie haben eine Stimme im Tierschutz und helfen uns zu helfen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 € pro Jahr, kann aber auch auf freiwilliger Basis höher festgesetzt werden.

► Download Mitgliedsantrag

 

 

Sachspende

Für Sachspende bitten wir Sie, sich vorab in der Tierherberge zu erkundigen, ob bei uns hierfür Bedarf besteht. Vielen Dank!

► Kontakt

Wir versichern Ihnen:

Bei uns kommen Ihre Zuwendungen vollständig an. Besuchen Sie uns, und Sie werden sehen, dass Sie helfen konnten.

Wir sind von der Finanzverwaltung
als gemeinnützigen Zwecken
dienend anerkannt und stellen für
Geldspenden gerne eine Zu-
wendungsbestätigung aus.

Sie berechtigt den Spender zum
Steuerabzug des Spendenbetrags.

Für kostenpflichtige Leistungen
stellen wir bei Verzicht auf das
Entgelt eine Zuwendungs-
bestätigung übder den geldwerten
Verzicht auf Aufwandserstattung
aus.
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Kooperationspartner:

Aktion Tier

Futter für Tiere in Not

 

 

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Impressum :: (c) 2007 - 2012 Uwe Dindas

 

 

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