Fundtiere sind aus rechtlicher Sicht Fundsachen. Damit ist die Kommune, in der das Tier gefunden wird, für dessen Unterbringung zuständig, bis es dem Eigentümer wieder zurückgegeben werden kann. Da es aber kaum mehr Kommunen gibt, die eigene Tierheime unterhalten, delegieren sie diese Aufgabe über Fundtierverträge an Tierschutzvereine. Diese halten Aufnahmekapazitäten vor, versorgen Fundtiere und versuchen, den Halter zu ermitteln.
Der Tierschutzverein Offenburg - Zell a. H. e. V. nimmt aufgrund geltender Fundtierverträge Fundtiere aus den nachfolgend aufgeführten Städten und Gemeinden auf. Sollten Sie also dort ein Tier finden, kann es in der Tierherberge Offenburg abgegeben werden.
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